Recht auf Leben – auch auf Sterben?

Auf Einladung des Fördervereins Hospiz Louise sprach Prof. Dr. Paul Kirchhof über das komplexe Thema der Sterbehilfe

 

Von Steffanie Richter

 

Recht auf Leben – auch auf Sterben? Pflegekräfte, Ärzte und Angehörige sind immer mal wieder mit Todeswünschen schwerkranker Menschen konfrontiert. Manche Menschen wünschen sich nichts sehnlicher, als dass „endlich alles vorbei“ wäre. Die Gründe für den Wunsch zu sterben – freiwillig, selbstbestimmt und mit Hilfe von Dritten – sind vielfältig. Es sind ganz grundlegende Gedanken, mit denen sich viele Menschen als Betroffene, Angehörige oder Freunde irgendwann in ihrem Leben beschäftigen.

 

 

Entsprechend groß war das Interesse an dem Vortrag von Prof. Paul Kirchhof, der im Oktober 2023 auf Einladung des Fördervereins Hospiz Louise im Haus der Begegnung in Heidelberg das komplexe Thema der Sterbehilfe aus seiner Expertensicht beleuchtete.

Foto: Steffanie Richter, v.l.n.r: Hospizleiter Frank Schöberl, Prof. Paul Kirchhof, Jutta Kirchhof und Manfred Albrecht (beide Vorstandsmitglieder des Förderverein Hospiz Louise e.V.)

Foto: Steffanie Richter, v.l.n.r: Hospizleiter Frank Schöberl, Prof. Paul Kirchhof, Jutta Kirchhof und Manfred Albrecht (beide Vorstandsmitglieder des Förderverein Hospiz Louise e.V.)

Manfred Albrecht, Vorstandsmitglied des Fördervereins, begrüßte Herrn Kirchhof herzlich und führte kurz in die Leitfrage des Abends ein: Wie kann die Balance zwischen Selbstbestimmung und Lebensschutz gestaltet werden?

Um den Hintergrund der Debatte zu verstehen, erklärte Kirchhof in seinem Vortrag zunächst die rechtliche Entwicklung der letzten Jahre. 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht die Politik dazu verpflichtet, eine Gesetzesregelung zur Suizidbeihilfe zu finden. Die Richter erklärten das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe für verfassungswidrig, solange nicht jeder Einzelne tatsächlich Hilfe zum selbstbestimmten Sterben finden könne. Das Gericht stellte demnach ein Grundrecht jedes Menschen auf Inanspruchnahme von Hilfe zur Selbsttötung fest – und zwar selbstbestimmt, unabhängig von Alter, Krankheitszustand und einer medizinischen Indikation. Seit diesem Urteil wurde im Bundestag über eine gesetzliche Regelung zur Suizidbeihilfe diskutiert.

Es standen schließlich zwei Gesetzesentwürfe, die von fraktionsübergreifenden Gruppen erarbeitet wurden, zur Abstimmung: Der eine Vorschlag sah vor, dass Ärztinnen und Ärzte ein Mittel zur Selbsttötung grundsätzlich unter gewissen Voraussetzungen verschreiben dürfen. Der andere Vorschlag sah eine grundsätzliche Strafbarkeit vor, aber mit geregelten Ausnahmen. Dafür sollte die Person, die Sterbehilfe in Anspruch nehmen will, volljährig sein, sich mindestens zwei Mal von einem Facharzt für Psychiatrie untersuchen lassen und ein Beratungsgespräch absolvieren. Beide Gesetzesentwürfe fanden im Juli 2023 im Bundestag keine Mehrheit.

Eigentlich sollte eine gesetzliche Regelung Klarheit für Patienten, Angehörige und Ärzte schaffen. Durch das Scheitern der beiden Gesetzesentwürfe zur Suizidassistenz ist jedoch nach wie vor „keine rechtliche Lösung in Sicht“, so Kirchhof.

„Die Lösung kommt wohl aus der Praxis, sie kann nicht in eine rechtliche Norm gepresst werden“. Selbsttötung sei nicht verboten und nicht strafbar. Anders als die Fremdtötung, hier mache sich der Helfer einer Straftat schuldig – im Unterschied zur Beihilfe zu der nicht strafbaren Selbsttötung.

Die Rechtslage, so Kirchhof, sei diffus: Die gewerbliche Sterbehilfe sei zwar nicht verboten, der Staat sei aber auch nicht verpflichtet, schwerstkranken Menschen den Zugang zu einem Suizid-Mittel zu verschaffen. Kein Mensch könne demnach dazu verpflichtet werden, einem anderen zum Sterben zu verhelfen. Schwerkranke Menschen haben jedoch die Möglichkeit, Ärzte aufzusuchen, die ihnen bei einem Suizid helfen. Wichtig, so Kirchhof, sei das Gebot, den Sterbewunsch immer eingehend zu prüfen. Es käme ganz wesentlich auf das Motiv des Sterbewilligen an – denn die Entscheidung sei unumkehrbar, sie müsse ernsthaft und dauerhaft sein. Er zitierte das Ergebnis einer Studie, nach dem 90 Prozent derer, die einen Suizid versucht haben, es nicht noch einmal machen würden.

Sterbehilfe müsse eine Randerscheinung bleiben, sie dürfe keinen Druck ausüben, erklärte Kirchhof. Der Wunsch müsse unabhängig von Zwang und Bedrohung sein. „Das Recht auf einen selbstbestimmten Tod darf nicht zu einer Normalität oder zu alltäglicher Beliebigkeit führen. Wenn beispielsweise ein ungeduldiger Erbe seine kranken Eltern oder Großeltern zur Selbsttötung drängen würde, dann hat der Staat das Leben zu schützen“, führte Kirchhof aus.

Es sei also auch in Zukunft wichtig, die Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung weiter auszubauen, um Menschen ein würdiges und lebenswertes Lebensende zu ermöglichen. „Es ist ein Gebot der Humanität, den Menschen in seinen letzten Stunden zu begleiten und ihm die Einsamkeit zu ersparen“, betonte Paul Kirchhof am Ende seines Vortrags.

Die Ausführungen von Paul Kirchhof hinterließen die Zuhörenden sichtbar bewegt. Es wurden noch viele Fragen an Herrn Kirchhof gerichtet – wie zum Beispiel zu der Ausgestaltung von Patientenverfügungen und andere mehr.

Sterben ist ein Prozess, der sich oft über Tage, manchmal Wochen hinzieht. Die meisten Menschen wünschen sich, nicht alleine zu sterben. Beim nahenden Tod geht es schon immer darum, das Lebensende geschützt und würdevoll zu gestalten. Dass es einen Ort gibt, wo alle Fragen erlaubt sind, ohne dass direkte Handlungsfolgen abgeleitet werden. Genau dafür steht die Hospizbewegung. Denn hier wird die Sicherheit gegeben, dass es Möglichkeiten gibt, dass das Leben würdig zu Ende gelebt werden kann, dass die Selbstbestimmung des Sterbenden in dieser Zeit gestärkt wird sowie auch dessen Fähigkeit, selbstbestimmt Hilfe annehmen zu können.

 

Zur Person

Paul Kirchhof ist Professor für öffentliches Recht und Steuerrecht an der Universität Heidelberg. Am 7. Juni 2013 hielt er seine Abschiedsvorlesung. Seit seiner Ernennung zum Seniorprofessor distinctus der Universität Heidelberg im Jahr 2013 wirkt Kirchhof weiterhin als Wissenschaftler und Publizist. Von 1987 bis 1999 war er Richter des Bundesverfassungsgerichts.

 

Vortrag: „Recht auf Leben, auch auf Sterben?“

Prof. Paul Kirchhof

Eine herzliche Einladung an alle Interessierten

Vortrag am Donnerstag, 12. Oktober 2023 um 19 Uhr
Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof: „Recht auf Leben, auch auf Sterben?“

 

 

 

 

Veranstaltungsort: Haus der Begegnung, 69117 Heidelberg, Merianstraße 1
Eintritt: frei
Veranstalter: Förderverein Hospiz Louise Heidelberg.

Recht auf Leben – auch auf Sterben? Ärzte, Pflegekräfte und Angehörige sind häufig mit Todeswünschen schwerkranker Menschen konfrontiert. Manche Menschen wünschen sich nichts sehnlicher, als dass „bitte endlich alles vorbei“ ist. Die Gründe für den Wunsch zu sterben – freiwillig, selbstbestimmt und mit Hilfe von Dritten – sind vielfältig.
Seit das Bundesverfassungsgericht 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe für verfassungswidrig erklärte und damit ein Grundrecht jedes Menschen auf Inanspruchnahme von Hilfe zur Selbsttötung festgestellt hat – und zwar unabhängig von Alter und Krankheitszustand – ist die gesellschaftliche Debatte um Suizidbeihilfe aktueller denn je. Wie könnte die Balance zwischen Selbstbestimmung und Lebensschutz gestaltet werden?

Prof. Dr. Paul Kirchhof beleuchtet dieses komplexe Thema in seinem Vortrag: „Recht auf Leben, auch auf Sterben?“, der am Donnerstag, 12. Oktober um 19 Uhr im Haus der Begegnung, Merianstr. 1 in Heidelberg stattfindet. Veranstalter ist der Förderverein Hospiz Louise, der alle Interessierten herzlich dazu einlädt. Der Eintritt ist frei.

Zum Hintergrund
2020 hatte das Bundesverfassungsgericht die Politik dazu verpflichtet, eine Gesetzesregelung zur Suizidbeihilfe (sogenannter assistierter Suizid) zu finden. Die Richter erklärten das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe für verfassungswidrig, weil es das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben verletze. Seitdem wurde im Bundestag über eine gesetzliche Regelung zur Suizidhilfe diskutiert. Im Bundestag standen schließlich zwei Vorschläge zur Neuregelung der Suizidbeihilfe zur Abstimmung. Beide Gesetzentwürfe, die von fraktionsübergreifenden Gruppen erarbeitet wurden, haben am 6. Juli 2023 im Bundestag keine Mehrheit gefunden. Eigentlich sollte eine gesetzliche Regelung Klarheit für Patienten, Angehörige und Ärzte schaffen. Durch das Scheitern der beiden Gesetzesentwürfe zur Suizidassistenz ist jedoch nach wie vor keine Lösung in Sicht; die schwierige ethische Debatte bleibt.

Paul Kirchhof ist Professor für öffentliches Recht und Steuerrecht an der Universität Heidelberg. Am 7. Juni 2013 hielt er seine Abschiedsvorlesung. Seit seiner Ernennung zum Seniorprofessor distinctus der Universität Heidelberg im Jahr 2013 wirkt Kirchhof weiterhin als Wissenschaftler und Publizist. Von 1987 bis 1999 war er Richter des Bundesverfassungsgerichts

 

Den Weg der Trauer nicht alleine gehen

Mit dem Trauercafé bietet das Hospiz Louise in der Heidelberger Weststadt Trauernden einen geschützten Raum für gemeinsamen Austausch

 

Seit Anfang des Jahres bietet das Hospiz Louise in der Heidelberger Weststadt einmal im Monat von 15 bis 17 Uhr ein offenes Trauercafé an. Eingeladen sind erwachsene Trauernde, deren Verlust etwa acht Wochen und länger zurück liegt.

Nach dem Verlust eines geliebten Menschen ist es für viele Trauernde schwer, wieder in den Alltag zurückzufinden. Dabei hilft der Austausch mit anderen betroffenen Menschen. Ziel des Trauercafés ist es, außerhalb der eigenen vier Wände durch gemeinsame Gespräche in Kontakt mit Menschen in einer ähnlichen Situation zu kommen. Trauernde sollen und dürfen sich die Zeit nehmen, ihre Trauer zu leben.

 

Das erfahrene Team des Trauercafés. Foto: Steffanie Richter

„Mit dem Trauercafé schaffen wir einen Ort, an dem sich Trauernde begegnen, sich miteinander austauschen und erinnern. Die auftretenden Fragen, Unsicherheiten und Ängste der An- und Zugehörigen wollen wir zeitnah begleiten. Trauernde erhalten Informationen über Trauerprozesse, verschiedene Begleitungsangebote und können den jeweiligen Unterstützungsbedarf klären. Und dadurch selbst Begleitung erfahren“, erklärt Wolfgang Schulte, der das Angebot leitet. Wolfgang Schulte ist ausgebildeter und erfahrener Trauerbegleiter. Er wird von weiteren Trauerbegleiterinnen unterstützt. Das Team verfügt über theoretisches Wissen zum Thema Trauer und zu bestimmten Gesetzmäßigkeiten wie Trauerphasen, Trauerabläufen und Traueraufgaben.

 

Das Trauercafé findet einmal im Monat von 15 bis 17 Uhr statt und wird im Hospiz Louise, Wilhelmstraße 3 im Seminarraum (Dachgeschoss) durchgeführt. Das Angebot ist kostenfrei und unabhängig von Alter, Weltanschauung und Nationalität. Das Hospiz bittet um eine verbindliche Anmeldung entweder per Mail an: trauerbegleitung@hospiz-louise.de oder telefonisch unter 06221-705060 (auch für Rückfragen). Weitere Informationen zum Angebot und zu den Terminen sind der Webseite: www.hospiz-louise.de/trauercafe/ zu entnehmen.

Das Hospiz Louise in der Heidelberger Weststadt gehört zu den Pionieren der Hospizarbeit in Deutschland. Es wurde 1992 gegründet und war damals das fünfte Hospiz. Träger der Einrichtung ist der Freiburger Orden der Barmherzigen Schwestern vom heiligen Vinzenz von Paul. Unter Leitung von Frank Schöberl sind sowohl hauptamtliche Pflegefachkräfte als auch ehrenamtliche Mitarbeiterinnen zum Wohl der Gäste im Einsatz.

Sterbende umsorgen, wie geht das?, in: Pflege daheim, Ausgabe 1/2022

Von Caroline Grehl

 

„Viele Menschen hoffen, Angehörigen oder Freunden am Lebensende beistehen zu können, doch am Sterbebett fühlen sie sich häufig hilflos. Sie spüren Trauer, aber auch ein Gefühl der Ohnmacht. Sie fragen sich: Was kann ich jetzt noch Gutes tun? Sind diese Atemgeräusche normal? Woran erkenne ich, dass der Tod kurz bevorsteht?“

 

 

Ein interessanter Artikel über „Letzte Hilfe“-Kurse mit unserem Hospizleiter Frank Schöberl und Anne Erpelding, Kursleiterin „Letzte Hilfe“ Hospiz Louise Heidelberg.

 

 

Den vollständigen Beitrag können Sie hier lesen.

Bis zuletzt in Würde leben – und sterben, in: RNZ vom 14.02.2022 zu 30 Jahre Hospiz Louise

Von Marion Gottlob, RNZ

 

Heidelberg. Der Begriff „Hospitium“ war schon im Mittelalter bekannt. Hospize waren damals Herbergen für Reisende und Pilger, sie waren Stätten der Gastfreundschaft. Heute versteht man unter „Hospiz“ ein „Haus des Lebens“ für Menschen, die nicht mehr zu Hause oder im Krankenhaus gepflegt werden können oder wollen. In einem modernen Hospiz finden Sterbende ein „Zuhause“. Was heute selbstverständlich ist, war vor 30 Jahren revolutionär. Damals gründete Schwester Anna Lioba vom Orden der Barmherzigen Schwestern vom heiligen St. Vinzenz von Paul (siehe Hintergrund) in der Weststadt das erste allgemeine Hospiz in Baden-Württemberg. Schwester Birgitta, Generaloberin des Ordens, sagt: „Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt, damit er bis zuletzt in Würde leben und dann sterben darf.“

 

Das „Hospiz Louise“ hat in der Kaiserstraße begonnen und ist jetzt in der Wilhelmstraße. Vor dem Gebäude: Manuel Kahl, Manfred Albrecht, Heinzpeter Schmieg, Schwester Birgitta, Frank Schöberl und Roland Blatz (v.l.).
Foto: Philipp Rothe, 20.01.2022

Seit seiner Gründung wurden im Hospiz Louise mehr als 2000 Menschen begleitet – von 25- bis zu über 100-Jährigen. Häufig leiden sie unter einer Krebs-Erkrankung. Hospizleiter Frank Schöberl betont allerdings, „dass das Hospiz für alle erwachsenen Menschen am Lebensende zu Verfügung steht, die unsere Form der Hilfe benötigen, unabhängig von ihrer Erkrankung.“ Manche Gäste bleiben einige Monate im Hospiz, andere nur wenige Wochen oder Tage. -> weiterlesen

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Vielen Dank
Ihr Hospiz Louise.