Hospiz Louise mit neuem Angebot für Trauernde: Trauerwanderung im Mühltal in Heidelberg-Handschuhsheim

Gemeinsam durch die Trauer gehen ist ganz sprichwörtlich zu verstehen: Das Hospiz Louise in der Heidelberger Weststadt bietet ab April neben dem Trauercafé nun auch geführte Trauerwanderungen an.

Die erste Wanderung findet am Samstag, 27. April um 14 Uhr im Mühltal in Heidelberg-Handschuhsheim statt.

Wandern kann für trauernde Menschen eine Möglichkeit sein, mit sich und der Trauer in eine natürliche Bewegung zu kommen. Beim Laufen in der Natur und im Austausch mit anderen Teilnehmern, die sich in einer ähnlichen Lebenssituation befinden, können trauernde Menschen Mut und Kraft für den Alltag schöpfen und neue Impulse für den eigenen „Trauerweg“ finden.

„Trauernde sind Wanderer zwischen den Welten. Sie wandern zwischen der alten Welt, die vergangen ist, und einer neuen Welt, die erkundet werden muss“, erklärt Trauerbegleiter Wolfgang Schulte, der das Angebot leitet. Er und weitere erfahrene Trauerbegleiterinnen vom Hospiz Louise begleiten die Trauernden, laden während des Weges an mehreren Stationen zum Innehalten und mit verschiedenen Texten zu Gesprächen ein. „Wir wollen dabei gemeinsam erspüren, welche Umstände, Ereignisse, Höhen und Tiefen uns bewegen“, betont Schulte.

Der Wanderweg im idyllischen Mühltal beträgt etwa sechs Kilometer. Da die Strecke auch über teils unbefestigte Wege geht und kleine Steigungen zu bewältigen sind, sollten die Teilnehmer gut zu Fuß sein. Am Ende der Wanderung wird zum weiteren Austausch eine Einkehrmöglichkeit angeboten.

Das Hospiz bittet die Teilnehmer:innen auf geeignete Kleidung und festes Schuhwerk zu achten. Die Wanderung findet auch bei Regenwetter statt. Die Teilnahme ist kostenlos.

Treffpunkt ist am Samstag, 27. April um 14 Uhr, Parkplatz am Turnerbrunnen; ÖPNV Linie 38

 

Information und Anmeldung bitte bis 24.4.2024 

Hospiz Louise
Telefon: 06221 705060
Mail: info@hospiz-louise.de

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Spendenübergaben

Von Steffanie Richter

 

Nachdem Corona-bedingt für einige Zeit keine persönlichen Spendenübergaben mehr durchgeführt werden konnten, freuten sich die Mitarbeiter:innen vom Hospiz Louise umso mehr, dass dieser schöne Brauch ab 2023 wieder möglich wurde.

 

Statt Weihnachtsgeschenke: GALLUS + JUNG Haustechnik unterstützt das Hospiz mit 2.000 Euro

 

 

Foto: Steffanie Richter

Besondere Anlässe zum Feiern gibt es viele, wie zum Beispiel eine Weihnachtsfeier. Die Geschäftsführung der Firma GALLUS + JUNG Haustechnik aus Kronau entschied sich mit einer Tombola im Rahmen ihrer Weihnachtsfeier, sich für die Hospizarbeit stark zu machen und den kompletten Erlös dem Förderverein Hospiz Louise zukommen zu lassen.

Bei der Überreichung des Schecks in Höhe von 2.000 Euro erklärte Dennis Jung, Juniorchef bei GALLUS + JUNG Haustechnik: „Mit mir freut sich die ganze Belegschaft, dass wir heute die überaus wichtige Hospizarbeit unterstützen können“.

 

 

 

 

 

 

vlnr: Manfred Albrecht, Schatzmeister Förderverein Hospiz Louise e.V., Hospizleiter Frank Schöberl, mittig und rechts Juniorchef Dennis Jung GALLUS + JUNG Haustechnik mit Lebensgefährtin Monika Prantl und Roland Platz, 1. Vorsitzender Förderverein Hospiz Louise e.V.

 

 

Benefizkonzert für eine verstorbene Mitsängerin: MGV Liederkranz 1847 e.V. Heidelberg-Handschuhsheim überreicht 1.000 Euro

 

Foto: Steffanie Richter

Nachdem eine Sängerin des MGV Liederkranz 1847 e.V. Heidelberg-Handschuhsheim 2023 im Hospiz Louise verstarb, entschlossen sich die Sängerinnen und Sänger ihr zu Ehren zu einem Benefizkonzert und den Erlös dem Hospiz Louise zu spenden. Mit einem strahlenden Lächeln im Gesicht überreichte Herbert Pfeiffer, 1. Vorsitzender vom MGV Liederkranz, einen Scheck in Höhe von 1.000 Euro, den Schatzmeister Manfred Albrecht und Roland Platz, 1. Vorsitzender des Fördervereins Hospiz Louise e.V., dankend entgegennahmen. „Das Hospiz ist eine unglaublich wichtige Einrichtung. Ich habe allergrößten Respekt vor Ihrer Tätigkeit“, erklärte Herbert Pfeiffer bei seinem Besuch im Hospiz Louise.

 

 

 

 

 

vlnr: Roland Platz, 1. Vorsitzender Förderverein Hospiz Louise e.V., Manfred Albrecht, Schatzmeister Förderverein Hospiz Louise e.V., Hospizleiter Frank Schöberl, Herbert Pfeiffer, 1. Vorsitzender MGV Liederkranz 1847 e.V. Heidelberg-Handschuhsheim und Silvia Rosenzweig vom Förderverein Hospiz Louise e.V.

 

Das Hospiz Louise freut sich über jede finanzielle Unterstützung, da das umfassende Angebot für sterbende Menschen und deren Angehörige über die Leistungen der Pflege- und Krankenkassen hinausgeht. Ein 700 Mitglieder starker Förderverein unterstützt das Hospiz und schafft über Mitgliederbeiträge und Spendengelder die ergänzende finanzielle Basis. Diese werden alle ohne Abzug an das Hospiz Louise weitergeleitet. Der Förderverein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

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Trauercafé: In der Solidarität spüren, dass ich nicht alleine bin

 

Von Steffanie Richter

Seit Anfang 2023 bietet das Hospiz Louise wieder einmal im Monat von 15 bis 17 Uhr ein offenes Trauercafé an. Eingeladen sind erwachsene Trauernde, deren Verlust etwa acht Wochen und länger zurück liegt.

 

 

Unser Team Trauercafé, Foto: Steffanie Richter

Das Trauercafé wird sehr gut angenommen. „In diesem Jahr haben wir elf Termine angeboten und konnten 60 Trauerende willkommen heißen“, berichtet Wolfgang Schulte, der das Angebot leitet. Wolfgang Schulte ist erfahrener Trauerbegleiter, der in seinem vorhergehenden Wirkungskreis in der Pfalz 15 Jahre ein Trauercafé geleitet und viele Jahre Ehrenamtliche in der Trauerbegleitung ausgebildet hat. Er wird von weiteren qualifizierten ehrenamtlichen Trauerbegleiter:innen unterstützt. Alle Mitglieder des Teams besitzen zum einen eine große praktische Erfahrung mit trauernden Menschen. Zum anderen verfügen sie über ein breites theoretisches Wissen zu bestimmten Gesetzmäßigkeiten der Trauer wie Trauerphasen, Trauerabläufen und Traueraufgaben.

 

 

Für Trauernde ist es wichtig, dass sie sich Zeit nehmen dürfen, ihre Trauer zu leben. „Denn nach dem Verlust eines geliebten Menschen ist es für viele Trauernde schwer, wieder in den Alltag zurückzufinden“, weiß Schulte. Der Tod eines nahen Menschen stellt das eigene Leben zunächst auf den Kopf. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Trauernde in ihrem Alltag und ihrem Beruf bald wieder funktionieren müssen. Häufig bleibt dann zu wenig Raum für die Trauer und für die Verarbeitung vieler unterschiedlicher Gefühle, Erinnerungen und Bilder.

Dabei kann der Austausch mit anderen betroffenen Menschen helfen. Ziel des Trauercafés ist es, außerhalb der eigenen vier Wände durch gemeinsame Gespräche in Kontakt mit Menschen in einer ähnlichen Situation zu kommen. „Wir können den Menschen die Trauer nicht nehmen“, betont Wolfgang Schulte. „Aber wir können versuchen, dass es leichter wird“. Dafür bietet das Trauercafé einen warmen, geschützten Raum, in dem sich Trauernde begegnen und miteinander austauschen. Bei Kaffee und Kuchen werden auftretende Fragen, Unsicherheiten und Ängste begleitet. Trauernde erhalten Informationen über Trauerprozesse, verschiedene Begleitungsangebote und können den jeweiligen Unterstützungsbedarf klären. Bei den monatlichen Treffen werden immer wieder unterschiedliche „Themen“ bearbeitet, wie beispielsweise „Aufbruch“ oder „Reise“. Diese Themen dienen als Sinnbild oder Metapher, mithilfe derer das Trauern „geöffnet“ werden kann.

Ein weiterer positiver Aspekt ist, dass Teilnehmer, die das Trauercafé bereits für einen längeren Zeitraum nutzen, sich mit Neuankömmlingen mischen. Für die Neuankömmlinge ist dabei das Lernen von und mit den anderen, die mit Trauer schon besser umgehen können, immens wichtig. Auch lassen sich grob zwei Gruppen von Trauerenden unterscheiden, erklärt Schulte. „Es gibt Trauernde, die kommen spät, oft erst im 2. Jahr der Trauer. Sie leiden, ihr Umfeld zieht sich zurück oder reagiert verständnislos“. Die andere Gruppe erlebe dagegen eine akute Trauer, einen akuten schmerzhaften Abschied und stehe massiv unter Druck. „Deshalb ist dieses Miteinander ganz besonders wertvoll, weil Trauernde sich gegenseitig stützen und in dieser Solidarität spüren: Ich bin nicht alleine. Das macht das Trauercafé so besonders“, erklärt Wolfgang Schulte.

Info

Das Trauercafé findet einmal im Monat von 15 bis 17 Uhr statt und wird im Hospiz Louise, Wilhelmstraße 3 im Seminarraum (Dachgeschoss) durchgeführt. Das Angebot ist kostenfrei und unabhängig von Alter, Weltanschauung und Nationalität. Das Hospiz bittet um eine verbindliche Anmeldung entweder per Mail an: trauerbegleitung@hospiz-louise.de oder telefonisch unter 06221-705060 (auch für Rückfragen). Weitere Informationen zum Angebot und zu den Terminen sind der Webseite: www.hospiz-louise.de/trauercafe/ zu entnehmen.

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Recht auf Leben – auch auf Sterben?

Auf Einladung des Fördervereins Hospiz Louise sprach Prof. Dr. Paul Kirchhof über das komplexe Thema der Sterbehilfe

 

Von Steffanie Richter

 

Recht auf Leben – auch auf Sterben? Pflegekräfte, Ärzte und Angehörige sind immer mal wieder mit Todeswünschen schwerkranker Menschen konfrontiert. Manche Menschen wünschen sich nichts sehnlicher, als dass „endlich alles vorbei“ wäre. Die Gründe für den Wunsch zu sterben – freiwillig, selbstbestimmt und mit Hilfe von Dritten – sind vielfältig. Es sind ganz grundlegende Gedanken, mit denen sich viele Menschen als Betroffene, Angehörige oder Freunde irgendwann in ihrem Leben beschäftigen.

 

 

Entsprechend groß war das Interesse an dem Vortrag von Prof. Paul Kirchhof, der im Oktober 2023 auf Einladung des Fördervereins Hospiz Louise im Haus der Begegnung in Heidelberg das komplexe Thema der Sterbehilfe aus seiner Expertensicht beleuchtete.

Foto: Steffanie Richter, v.l.n.r: Hospizleiter Frank Schöberl, Prof. Paul Kirchhof, Jutta Kirchhof und Manfred Albrecht (beide Vorstandsmitglieder des Förderverein Hospiz Louise e.V.)

Foto: Steffanie Richter, v.l.n.r: Hospizleiter Frank Schöberl, Prof. Paul Kirchhof, Jutta Kirchhof und Manfred Albrecht (beide Vorstandsmitglieder des Förderverein Hospiz Louise e.V.)

Manfred Albrecht, Vorstandsmitglied des Fördervereins, begrüßte Herrn Kirchhof herzlich und führte kurz in die Leitfrage des Abends ein: Wie kann die Balance zwischen Selbstbestimmung und Lebensschutz gestaltet werden?

Um den Hintergrund der Debatte zu verstehen, erklärte Kirchhof in seinem Vortrag zunächst die rechtliche Entwicklung der letzten Jahre. 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht die Politik dazu verpflichtet, eine Gesetzesregelung zur Suizidbeihilfe zu finden. Die Richter erklärten das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe für verfassungswidrig, solange nicht jeder Einzelne tatsächlich Hilfe zum selbstbestimmten Sterben finden könne. Das Gericht stellte demnach ein Grundrecht jedes Menschen auf Inanspruchnahme von Hilfe zur Selbsttötung fest – und zwar selbstbestimmt, unabhängig von Alter, Krankheitszustand und einer medizinischen Indikation. Seit diesem Urteil wurde im Bundestag über eine gesetzliche Regelung zur Suizidbeihilfe diskutiert.

Es standen schließlich zwei Gesetzesentwürfe, die von fraktionsübergreifenden Gruppen erarbeitet wurden, zur Abstimmung: Der eine Vorschlag sah vor, dass Ärztinnen und Ärzte ein Mittel zur Selbsttötung grundsätzlich unter gewissen Voraussetzungen verschreiben dürfen. Der andere Vorschlag sah eine grundsätzliche Strafbarkeit vor, aber mit geregelten Ausnahmen. Dafür sollte die Person, die Sterbehilfe in Anspruch nehmen will, volljährig sein, sich mindestens zwei Mal von einem Facharzt für Psychiatrie untersuchen lassen und ein Beratungsgespräch absolvieren. Beide Gesetzesentwürfe fanden im Juli 2023 im Bundestag keine Mehrheit.

Eigentlich sollte eine gesetzliche Regelung Klarheit für Patienten, Angehörige und Ärzte schaffen. Durch das Scheitern der beiden Gesetzesentwürfe zur Suizidassistenz ist jedoch nach wie vor „keine rechtliche Lösung in Sicht“, so Kirchhof.

„Die Lösung kommt wohl aus der Praxis, sie kann nicht in eine rechtliche Norm gepresst werden“. Selbsttötung sei nicht verboten und nicht strafbar. Anders als die Fremdtötung, hier mache sich der Helfer einer Straftat schuldig – im Unterschied zur Beihilfe zu der nicht strafbaren Selbsttötung.

Die Rechtslage, so Kirchhof, sei diffus: Die gewerbliche Sterbehilfe sei zwar nicht verboten, der Staat sei aber auch nicht verpflichtet, schwerstkranken Menschen den Zugang zu einem Suizid-Mittel zu verschaffen. Kein Mensch könne demnach dazu verpflichtet werden, einem anderen zum Sterben zu verhelfen. Schwerkranke Menschen haben jedoch die Möglichkeit, Ärzte aufzusuchen, die ihnen bei einem Suizid helfen. Wichtig, so Kirchhof, sei das Gebot, den Sterbewunsch immer eingehend zu prüfen. Es käme ganz wesentlich auf das Motiv des Sterbewilligen an – denn die Entscheidung sei unumkehrbar, sie müsse ernsthaft und dauerhaft sein. Er zitierte das Ergebnis einer Studie, nach dem 90 Prozent derer, die einen Suizid versucht haben, es nicht noch einmal machen würden.

Sterbehilfe müsse eine Randerscheinung bleiben, sie dürfe keinen Druck ausüben, erklärte Kirchhof. Der Wunsch müsse unabhängig von Zwang und Bedrohung sein. „Das Recht auf einen selbstbestimmten Tod darf nicht zu einer Normalität oder zu alltäglicher Beliebigkeit führen. Wenn beispielsweise ein ungeduldiger Erbe seine kranken Eltern oder Großeltern zur Selbsttötung drängen würde, dann hat der Staat das Leben zu schützen“, führte Kirchhof aus.

Es sei also auch in Zukunft wichtig, die Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung weiter auszubauen, um Menschen ein würdiges und lebenswertes Lebensende zu ermöglichen. „Es ist ein Gebot der Humanität, den Menschen in seinen letzten Stunden zu begleiten und ihm die Einsamkeit zu ersparen“, betonte Paul Kirchhof am Ende seines Vortrags.

Die Ausführungen von Paul Kirchhof hinterließen die Zuhörenden sichtbar bewegt. Es wurden noch viele Fragen an Herrn Kirchhof gerichtet – wie zum Beispiel zu der Ausgestaltung von Patientenverfügungen und andere mehr.

Sterben ist ein Prozess, der sich oft über Tage, manchmal Wochen hinzieht. Die meisten Menschen wünschen sich, nicht alleine zu sterben. Beim nahenden Tod geht es schon immer darum, das Lebensende geschützt und würdevoll zu gestalten. Dass es einen Ort gibt, wo alle Fragen erlaubt sind, ohne dass direkte Handlungsfolgen abgeleitet werden. Genau dafür steht die Hospizbewegung. Denn hier wird die Sicherheit gegeben, dass es Möglichkeiten gibt, dass das Leben würdig zu Ende gelebt werden kann, dass die Selbstbestimmung des Sterbenden in dieser Zeit gestärkt wird sowie auch dessen Fähigkeit, selbstbestimmt Hilfe annehmen zu können.

 

Zur Person

Paul Kirchhof ist Professor für öffentliches Recht und Steuerrecht an der Universität Heidelberg. Am 7. Juni 2013 hielt er seine Abschiedsvorlesung. Seit seiner Ernennung zum Seniorprofessor distinctus der Universität Heidelberg im Jahr 2013 wirkt Kirchhof weiterhin als Wissenschaftler und Publizist. Von 1987 bis 1999 war er Richter des Bundesverfassungsgerichts.

 

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Vortrag: „Recht auf Leben, auch auf Sterben?“

Prof. Paul Kirchhof

Eine herzliche Einladung an alle Interessierten

Vortrag am Donnerstag, 12. Oktober 2023 um 19 Uhr
Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof: „Recht auf Leben, auch auf Sterben?“

 

 

 

 

Veranstaltungsort: Haus der Begegnung, 69117 Heidelberg, Merianstraße 1
Eintritt: frei
Veranstalter: Förderverein Hospiz Louise Heidelberg.

Recht auf Leben – auch auf Sterben? Ärzte, Pflegekräfte und Angehörige sind häufig mit Todeswünschen schwerkranker Menschen konfrontiert. Manche Menschen wünschen sich nichts sehnlicher, als dass „bitte endlich alles vorbei“ ist. Die Gründe für den Wunsch zu sterben – freiwillig, selbstbestimmt und mit Hilfe von Dritten – sind vielfältig.
Seit das Bundesverfassungsgericht 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe für verfassungswidrig erklärte und damit ein Grundrecht jedes Menschen auf Inanspruchnahme von Hilfe zur Selbsttötung festgestellt hat – und zwar unabhängig von Alter und Krankheitszustand – ist die gesellschaftliche Debatte um Suizidbeihilfe aktueller denn je. Wie könnte die Balance zwischen Selbstbestimmung und Lebensschutz gestaltet werden?

Prof. Dr. Paul Kirchhof beleuchtet dieses komplexe Thema in seinem Vortrag: „Recht auf Leben, auch auf Sterben?“, der am Donnerstag, 12. Oktober um 19 Uhr im Haus der Begegnung, Merianstr. 1 in Heidelberg stattfindet. Veranstalter ist der Förderverein Hospiz Louise, der alle Interessierten herzlich dazu einlädt. Der Eintritt ist frei.

Zum Hintergrund
2020 hatte das Bundesverfassungsgericht die Politik dazu verpflichtet, eine Gesetzesregelung zur Suizidbeihilfe (sogenannter assistierter Suizid) zu finden. Die Richter erklärten das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe für verfassungswidrig, weil es das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben verletze. Seitdem wurde im Bundestag über eine gesetzliche Regelung zur Suizidhilfe diskutiert. Im Bundestag standen schließlich zwei Vorschläge zur Neuregelung der Suizidbeihilfe zur Abstimmung. Beide Gesetzentwürfe, die von fraktionsübergreifenden Gruppen erarbeitet wurden, haben am 6. Juli 2023 im Bundestag keine Mehrheit gefunden. Eigentlich sollte eine gesetzliche Regelung Klarheit für Patienten, Angehörige und Ärzte schaffen. Durch das Scheitern der beiden Gesetzesentwürfe zur Suizidassistenz ist jedoch nach wie vor keine Lösung in Sicht; die schwierige ethische Debatte bleibt.

Paul Kirchhof ist Professor für öffentliches Recht und Steuerrecht an der Universität Heidelberg. Am 7. Juni 2013 hielt er seine Abschiedsvorlesung. Seit seiner Ernennung zum Seniorprofessor distinctus der Universität Heidelberg im Jahr 2013 wirkt Kirchhof weiterhin als Wissenschaftler und Publizist. Von 1987 bis 1999 war er Richter des Bundesverfassungsgerichts

 

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Corona Aktuell

Aufgrund der stabilen Infektionslage sind zum 8. April 2023 alle Test- und Maskenpflichten beendet. Darauf haben sich die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Länder verständigt. Unabhängig von den rechtlichen Vorgaben empfehlen wir, weiterhin umsichtig und rücksichtsvoll miteinander umzugehen.

Vielen Dank!
Ihr Hospiz Louise Team

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